vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5. Claims-made-Deckung (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Allgemeines

Claims-made

Laufzeit des Versicherungsvertrages

2342
Das Claims-made-Prinzip beinhaltet – anders als das Verstoßprinzip – systemimmanent bereits eine Vordeckung. Nach dem Claims-made-Prinzip muss nur der Haftpflichtanspruch während der Vertragslaufzeit bzw während der Nachmeldefrist erhoben werden, damit Versicherungsschutz besteht. Auf den Zeitpunkt der Verstoßsetzung sowie auf den Zeitpunkt des Schadenseintritts kommt es nicht an (vgl dazu schon Kapitel VII Rz 1960 ff). Auch vor Vertragsbeginn begangene Verstöße sind versichert, sofern die Anspruchserhebung während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes erfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte