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5. Außenhaftung

Fritz1. AuflMai 2020

5.1. Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern

Vertragsverhältnis besteht nur mit der Gesellschaft – Geschäftsführer haften nach § 25 Abs 2 daher grundsätzlich nur gegenüber der GmbH.

Aber: Die Geschäftsführer haften den Gesellschaftern

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