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5. Aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

Grünberger22. AuflOktober 2024

IFRS 5 regelt neben der Bewertung und Darstellung zur Veräußerung stehender langfristiger Vermögenswerte (siehe Kap. V.6., S. 147 ff.) auch die Darstellung aufgegebener Geschäftsbereiche (discontinued operations).

Seite 510

Geschäftsbereiche fallen unter einer der folgenden Bedingungen unter IFRS 5 (.32):

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