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5.2 Steueroptimierung

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

Ein europäisches Unternehmen in Form einer juristischen Person - Produktionswerk - gründete ein Offshore-Unternehmen, welches offiziell dem europäischen Unternehmen nicht zugerechnet werden konnte. Das Offshore-Unternehmen erhielt vertraglich den Gebietsschutz für ein bestimmtes Produkt zugesichert, und es verblieb somit ein Großteil der erzielten Gewinne auf einem Firmenkonto der Offshore-Unternehmung - jedoch nicht im Land der Registrierung - und stand der Geschäftsleitung zur Verfügung. Die Gewinnanteile/Dividenden der Gesellschafter der europäischen Produktionsstätte wurden dadurch geschmälert. Es ist ein offenes Geheimnis, dass oftmals ausländische Unternehmen für die Auftragserteilung eine Provision verlangen. Diese Manager wären auch bereit, weit über dem Weltmarktpreis für die benötigten Produkte zu bezahlen, da der Preis von der kaufenden Gesellschaft entrichtet wird. Der überhöhte Preis fließt in Form von Kick-back-Zahlungen an den Auftraggeber zurück. Durch die Konstruktion des Gebietsschutzes war es jederzeit möglich, einerseits steueroptimierend zum Nachteil der Gesellschafter und des Staates zu agieren, und anderseits die geforderten Bestechungsgelder (Kick-back-Zahlungen) zu leisten.

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