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5.2. Quantitative Erfolgsregulierung

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Eine HB-Politik, die auf eine quantitative Erfolgsregulierung abstellt, also durch Entscheidungen geprägt ist, mit welchen auf das Vorzeichen und die Höhe des vorsteuerlichen Jahresergebnisses oder/und des Jahresüberschusses abgezielt wird, besteht aus geeigneten Sachverhaltsgestaltungen, die mehr oder weniger knapp vor dem Bilanzstichtag vorgenommen werden (können), der Nutzung von Ermessensspielräumen (z. B. Umfang des Herstellungsaufwandes von Halb- und Fertigfabrikaten, Abschreibungen) und der passenden Nutzung von gesetzlichen Wahlrechten (nach dem Bilanzstichtag).

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