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4.3. Personeller Bezugsrahmen

Löschnigg14. AuflJuli 2024

4.3.1. Arbeitgeber

Arbeitgeber

Sozialversicherung

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Der Arbeitgeberbegriff ist im Arbeitsrecht kaum determiniert. Da er aus rechtlicher Sicht immer als Pendant zum Arbeitnehmerbegriff zu verstehen ist, kann der Begriff des Arbeitgebers wie jener des Arbeitnehmers im Arbeitsrecht kein einheitlicher sein8383S auch OGH 1. 4. 1998, 9 ObA 88/98a, ARD 4946/9/98; ebenso Resch, Arbeitgebereigenschaft und haftpflichtige Personen bei Lohnbetrug, ÖJZ 2015, 149.. Arbeitgeber iS des Arbeitsvertragsrechts ist jeder, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags über die Arbeitskraft eines anderen verfügt. Für das betriebliche Handeln ist vielfach entscheidend, ob der Arbeitnehmer aus der Sicht eines redlichen Erklärungsempfängers objektiv gesehen darauf vertrauen durfte, dass der Erklärende im eigenen Namen als Arbeitgeber oder als Vertreter für einen bestimmten Arbeitgeber aufgetreten ist8484OGH 17. 3. 1999, 9 ObA 21/99z, infas 1999, A 80 = RdW 1999, 545.. Das Arbeitnehmerschutzrecht definiert hingegen den Arbeitgeber als „natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft“, die als Vertragspartei des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer die Verantwortung für das Unternehmen oder den Betrieb trägt (§ 2 Abs 1 ASchG). Das ASVG umschreibt in § 35 den Dienstgeber als denjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird, in dem der Dienstnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Die unterschiedlichen Arbeitgeberbegriffe resultieren - wie die unterschiedlichen Arbeitnehmerbegriffe (s 4.3.2) - aus den unterschiedlichen Normzwecken der gesetzlichen Regelungen. Mitunter ist es aber ohnehin schwierig (insb bei der Geltendmachung von Arbeitnehmeransprüchen) festzustellen, wer von mehreren in Frage kommenden Personen tatsächlich als Arbeitgeber zu qualifizieren ist8585S auch Löschnigg, Digitalisierung als Herausforderung für das Arbeitsrecht, in Muckenhuber/Griesbacher/Hödl/L. Zilian (Hrsg), Disruption der Arbeit? - Zu den Folgen der Digitalisierung im Dienstleistungssektor (2021), 31..

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