vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.1. Rechtsformabhängigkeit

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Gesellschafter von handelsrechtlichen Personengesellschaften (OHG, KG) und atypisch stille Gesellschafter werden im Steuerrecht als „Mitunternehmer“ bezeichnet.

Personengesellschaften sind keine Steuersubjekte. Ihre „Steuerbilanzen“ liefern einen steuerlichen Erfolg, der auf die betreffenden Mitunternehmer, die Ertragsteuersubjekte sind, verteilt wird:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!