Gesellschafter von handelsrechtlichen Personengesellschaften (OHG, KG) und atypisch stille Gesellschafter werden im Steuerrecht als „Mitunternehmer“ bezeichnet.
Personengesellschaften sind keine Steuersubjekte. Ihre „Steuerbilanzen“ liefern einen steuerlichen Erfolg, der auf die betreffenden Mitunternehmer, die Ertragsteuersubjekte sind, verteilt wird: