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3 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

3 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG)

3.1 Gliederung

Rz 17 LStR
In § 3 Abs 1 EStG werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. § 3 Abs 2 EStG ordnet an, welche Bezüge oder Bezugsteile (zB Arbeitslosengeld, bestimmte Bezüge der Soldaten und Zivildiener) zwar steuerfrei sind, aber zu einem besonderen Progressionsvorbehalt führen. § 3 Abs 3 EStG regelt, dass im Falle einer Veranlagung die steuerfreien Einkünfte iSd § 3 Abs 1 Z 10 EStG (bis einschließlich Rechts

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lage idF BBG 2011) und § 3 Abs 1 Z 11 EStG bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (allgemeiner Progressionsvorbehalt). Siehe auch Rz 113 ff.

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