3 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG)
3.1 Gliederung
In § 3 Abs 1 EStG werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. § 3 Abs 2 EStG ordnet an, welche Bezüge oder Bezugsteile (zB Arbeitslosengeld, bestimmte Bezüge der Soldaten und Zivildiener) zwar steuerfrei sind, aber zu einem besonderen Progressionsvorbehalt führen. § 3 Abs 3 EStG regelt, dass im Falle einer Veranlagung die steuerfreien Einkünfte iSd § 3 Abs 1 Z 10 EStG (bis einschließlich RechtsSeite 9