Tatbestände sind die abstrakten gesetzlichen Umschreibungen von Sachverhalten, die grundsätzlich zu einer Steuerpflicht führen sollen. IdR bestehen Tatbestände aus mehreren Tatbestandsmerkmalen. Erfüllt ein Sachverhalt (tatsächliche Gegebenheit, Vorfall etc) alle Tatbestandsmerkmale eines in einem Gesetz beschriebenen Steuertatbestandes, kann er darunter subsumiert werden; er ist dann steuerbar.