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3. Claims-made-Prinzip (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Grundlagen

Eintritt des Versicherungsfalles

Versicherungsfall

1960
Der Versicherungsfall nach dem Claims-made-Prinzip stellt nicht auf das schadenverursachende Verhalten, sondern auf den Zeitpunkt der Anspruchserhebung ab.33033303 Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 1 Rz 41; Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 B Rz 7; v. Rintelen in Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung2 § 1 AHB Rz 96 ff; Lange, D&O-Versicherung 9 Rz 14; Gruber/Mitterlechner/Wax, D&O-Versicherung § 6 Rz 93 ff. Durch das Claims-made-Prinzip ist der zeitliche Eintritt des Versicherungsfalles (angesichts oft komplizierter Pflichtverletzungsszenarien, insb im Bereich der Organhaftpflicht) einfacher bestimmbar als nach

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dem Verstoßprinzip.33043304 Gruber/Mitterlechner/Wax, D&O-Versicherung § 6 Rz 100. Das Claims-made-Deckung legt den Versicherungsfall im haftpflichtrechtlichen Konnex auf jenen Zeitpunkt, in welchem das Vermögen des VN durch eine schadenersatzrechtliche Anspruchserhebung bedroht wird.33053305 Späte, Haftpflichtversicherung § 1 Rz 42.

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