Zu betonen ist, dass im Gegensatz zum angelsächsischen, insbes. nordamerikanischen Raum im öHGB nach wie vor keine Pflicht zur Erstellung bzw. Publizierung einer Geldflussrechnung verankert ist. Lediglich börsenotierte Aktiengesellschaften haben eine solche Geldflussrechnung aufzustellen bzw. zu veröffentlichen.