Das Telearbeitsgesetz wurde am 19.07.2024 im Bundessgesetzblatt kundgemacht (BGBl. I Nr. 110/2024) und ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Die gesetzlichen Homeoffice-Regelungen sind demnach mit Wirkung ab 01.01.2025 auf Telearbeit ausgeweitet worden. Damit soll der praktischen Entwicklung Rechnung getragen werden, dass das Arbeiten heutzutage vielfach nicht mehr nur vom Arbeitsplatz im Betrieb oder von zu Hause aus erfolgt, sondern oft auch von unterwegs.