Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, deren Bezüge einem Lohnsteuerabzug gem § 70 Abs 2 Z 1 und Z 2 EStG (Rz 1178 bis Rz 1182) unterliegen, können eine (
Arbeitnehmer-)Veranlagung beantragen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes gestellt werden.