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32 Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

32 Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG)

Rz 1234 LStR
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass

die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3. 7. 1970, 975/69),die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG ermöglicht wird.

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