Gegenstand der folgenden Darlegungen ist die obligatorische handelsrechtliche Rechnungslegung (von Kapitalgesellschaften), die sich aus
dem Jahresabschluss (Einzelabschluss) unddem LageberichtGegenstand der folgenden Darlegungen ist die obligatorische handelsrechtliche Rechnungslegung (von Kapitalgesellschaften), die sich aus
dem Jahresabschluss (Einzelabschluss) unddem Lagebericht