Nationale Antimissbrauchsbestimmungen nach BAO | Gesetzliche Grundlagen BAO |
Wirtschaftliche Betrachtungsweise - wenn sie einer vernünftigen wirtschaftlichen Gestaltung nicht entsprechen | § 21 BAO |
Vorgänge, die einen Rechtsmissbrauch darstellen121 | § 22 BAO |
Scheingeschäft122 oder eine Scheinhandlung | § 23 BAO Wirtschaftliche Betrachtungsweise und Zurechnung |
Wirtschaftliche Betrachtungsweise und Zurechnung | § 24 BAO |
Zahlungsempfänger wird nicht genannt - fehlende Empfängerbenennung123 Nichtbekanntgabe des Empfängers und Abzugsverbot | § 162 BAO |
Anwendungsvoraussetzung der Missbrauchsregelung | Bei jedem Vorgang |
Sonderproblem: Treaty-Shopping | Verwaltungspraxis §§ 21 ff und § 162 BAO |
Bei Schmier- und Bestechungsgeldern ist der § 20 Abs 1 Z 5 EStG bzw § 12 Abs 1 Z 4 KStG vorrangig gegenüber § 162 BAO zu prüfen, |
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welchem auch die Prüfung nach den §§ 21 und 24 BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise und Zurechnung), § 22 BAO (Missbrauch) und § 23 BAO (Scheingeschäfte, -handlungen) vorgeht.124 | |
Sonderproblematik Schmier- und Bestechungsgelder sowie Strafen | Gesetzliche Regelungen |
Schmier- und Bestechungsgelder Strafen | § 20 Abs 1 Z 5 EStG§ 12 Abs 1 Z 4 KStG |
Beachten Sie: Strafen - bisherige Rechtslage Bisher - nicht abzugsfähig:
| Rz 1649 EStR Strafen, die durch das eigene Verhalten des Betriebsinhabers ausgelöst werden, sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung. Geldstrafen sind ausnahmsweise abzugsfähig, wenn:
Absetzbar sind:
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vermeintlichem Kundenparkplatz, Parken in zweiter Spur125 | |
Neu durch das AbgÄG 2011
| Änderungen im Zuge der neuen
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Prozesskosten, Verfahrenskosten | Rz 1621 EStR |
Kosten eines Zivilprozesses |
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Kosten eines Strafverfahrens - alt | Kosten eines Strafverfahrens |
Kosten eines Strafverfahrens - Rechtslage bis 1. 8. 2011 (vor Inkrafttreten des AbgÄG 2011)
| Kosten eines Strafverfahrens - Rechtslage ab 2. 8. 2011 (mit Inkrafttreten des AbgÄG 2011)
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Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalles im Rahmen einer betrieblichen Fahrt).
| generell nicht abzugsfähig.
Die Kosten eines Verwaltungsverfahrens
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Die Kosten für eine Selbstanzeige
Die Kosten zur Erfüllung einer mit Strafe sanktionierten Verpflichtung
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Strafen im Detail | Rz 1649 EStR |
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Rechtslage bis 1. 8. 2011 (vor Inkrafttreten des AbgÄG 2011)
| Rechtslage ab 2. 8. 2011129(mit Inkrafttreten des AbgÄG 2011)
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Schmier- und Bestechungsgelder
| Rz 4840 EStR |
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Abzugsverbot Strafen und Geldbußen
| Rz 4846a EStR |
| Rz 4846b EStR |
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Abzugsverbot Verbandsgeldbußen
| Rz 4846c EStR |
Abzugsverbot für Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz
| Rz 4846d EStR |
Abzugsverbot für Leistungen aus Anlass eines Rücktrittes von der Verfolgung
| Rz 4846e EStR |
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aus Anlass eines Rücktrittes von der Verfolgung nach der Strafprozessordnung oder dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz nicht abzugsfähig.
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