Grundrechte können sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht von wesentlicher Bedeutung sein. Für den kollektivrechtlichen Bereich ist vor allem das Koalitionsrecht hervorzuheben (s
2.4). Einen besonders engen Bezug zum Schutzbedarf im Arbeitsverhältnis weisen die sog sozialen Grundrechte auf (s
2.3.2). Bei fast allen Grundrechten lassen sich Überschneidungen mit arbeitsrechtlichen Problemlagen feststellen. Die Rechtsgrundlagen sind allerdings verstreut; sie reichen von der EMRK bis zur EU-Grundrechte- Charta (s
2.3.2) und vom Staatsgrundgesetz 1867 bis zu Verfassungsbestimmungen in Sondergesetzen (s etwa § 1 DSG; allgemein hiezu
7.6).