Steuergläubiger ist jene öffentlich-rechtliche Körperschaft, der die Steuer geschuldet wird. Wer Steuergläubiger ist, ergibt sich nicht aus den Einzelsteuergesetzen, sondern aus dem Finanzverfassungs- und dem Finanzausgleichsgesetz.
Steuergläubiger ist jene öffentlich-rechtliche Körperschaft, der die Steuer geschuldet wird. Wer Steuergläubiger ist, ergibt sich nicht aus den Einzelsteuergesetzen, sondern aus dem Finanzverfassungs- und dem Finanzausgleichsgesetz.