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1. Identifizierung und erstmalige Erfassung

Grünberger22. AuflOktober 2024

Immaterielle Vermögenswerte sind definiert als nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, die selbständig identifizierbar sind, z.B. Software, Patente und Urheberrechte, Kundenlisten oder Franchiserechte (IAS 38.8 ff).

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