Der Verkauf im Inland von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unterliegt im Normalfall der Umsatzsteuer (Normalsteuersatz 20 %). Es bestehen jedoch Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht:
Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche LieferungenWurden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (Ausfuhrnachweis, Buchnachweis etc.), liegen umsatzsteuerfreie Lieferungen vor.