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§ 189 UGB (Kopper-Zisser/Kuntner/Schereda)

Kopper-Zisser/Kuntner/Schereda26. LfgJuni 2024

§ 189 (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:

Kapitalgesellschaften;eingetragene Personengesellschaften, bei denen

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