Gesetzliche Grundlage der Arbeitsinspektion bildet das ArbeitsinspektionsG 1993 (ArbIG)6666Noch zum ArbIG 1974 vgl Geppert, Arbeitsinspektion und Arbeitnehmerschutzrecht (1981).. Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes (vgl 7) sollen durch staatliche Behörden überwacht und nötigenfalls erzwungen werden.