Post-Betriebsverfassungsgesetz
Telekom-Unternehmen
Die Mitwirkungsrechte der Belegschaft sind weitgehend im II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes zusammengefasst. Sondergesetzliche Bestimmungen finden sich für die Post- und Telekom-Unternehmungen im Post-Betriebsverfassungsgesetz1. Inhaltlich verweist Letzteres vielfach auf die Mitwirkungsrechte des ArbVG.