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11. Befugnisse der Arbeitnehmerschaft

Löschnigg14. AuflJuli 2024

Post-Betriebsverfassungsgesetz

Telekom-Unternehmen

11/001
Die Mitwirkungsrechte der Belegschaft sind weitgehend im II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes zusammengefasst. Sondergesetzliche Bestimmungen finden sich für die Post- und Telekom-Unternehmungen im Post-Betriebsverfassungsgesetz11Zum mittlerweile aufgehobenen Bahn-Betriebsverfassungsgesetz 1997 vgl Gerlach/Somek, Bundesbahn-Pensionsgesetz: Der enteignete Dienstnehmer, DRdA 2002, 110; Kuntner/Waglechner, Eisenbahnrecht4 (2022); VfGH 1. 12. 2003, G 298/02 ua, DRdA 2004, 436 mit Bespr v Jabornegg/Resch.. Inhaltlich verweist Letzteres vielfach auf die Mitwirkungsrechte des ArbVG.

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