Befugnisse
Mitwirkungsrechte
Die Befugnisse der Arbeitnehmerschaft können nach verschiedenen Kriterien gegliedert werden. Vorweg ist jedoch zu vermerken, dass im Folgenden nur die innerbetriebliche Mitwirkung behandelt wird. Die überbetriebliche Mitwirkung der Arbeitnehmer, die vor allem durch Arbeiterkammern und Gewerkschaften in den Paritätischen Kommissionen ausgeübt wird und das Wesen der österreichischen Sozialpartnerschaft prägt, soll hier ausgeklammert bleiben (vgl 12.1).