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10. Erhaltungsbeitrag im Raumordnungsrecht

Kind1. AuflMärz 2008

Der Regelung eines Erhaltungsbeitrages für nicht bebaute Grundstücke im Bauland im Oberösterreichischen Raumordnungsgesetz ist - so der VfGH - eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Erhebung einer gleichartigen Abgabe der Länder vom selben Besteuerungsgegenstand in Hinblick auf die Bodenwertabgabe des Bundes. Die Nichtanrechnung des jährlichen Erhaltungsbeitrages auf den Interessentenbeitrag nach Anschluss an die Kanalisation (im Gegensatz zum einmaligen Aufschließungsbeitrag) ist sachlich gerechtfertigt. Weder liegt ein exzessiv hoher Gebührensatz hinsichtlich des Kanal-Erhaltungsbeitrages vor, noch eine unsachliche oder unverhältnismäßige Regelung der Abgabenbemessung.

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