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10.1. Grundlagen

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Der Anhang ist eines der obligatorischen Elemente des Jahresabschlusses. Er soll die Bilanz sowie die G+V erläutern und ergänzen.

Im Falle von Ausweiswahlrechten darf das bilanzierende Unternehmen bzw. dessen Spitzenführung zwischen einem Ausweis

im betreffenden Kalkül (=Bilanz) oder aber

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