OGH 8Ob81/21a (RS0133971)

OGH8Ob81/21a22.4.2022

Rechtssatz

Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurde, noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, fällt nicht unter den Begriff der erlaubten Körperschaft im Sinne des § 1472 ABGB.

Normen

ABGB §1472
ABGB §1473

8 Ob 81/21aOGH22.04.2022

Beisatz: Hier: Soweit § 1473 ABGB eine Erstreckung der Rechtswirkungen des § 1472 ABGB anordnet, bezieht er sich auf Gemeinschaften an denjenigen Rechten, die von der Ersitzung betroffen sind und gewährleistet, dass die Ersitzungszeit gegen alle Mitglieder der Rechtsgemeinschaft gleichzeitig abläuft. Eine Gesellschafterbeteiligung der begünstigten Körperschaft an einer anderen juristischen Person, der ihrerseits erst das betroffene Recht zukommt, wird von § 1473 ABGB nicht erfasst. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20220422_OGH0002_0080OB00081_21A0000_001

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