Rechtssatz
Ein an ein unzuständiges Gericht gerichteter Verfahrenshilfeantrag ist in sinngemäßer Anwendung des § 44 JN dem zuständigen Gericht zu übermitteln.
1 Nc 2/19p | OGH | 23.01.2019 |
Vgl aber; Beisatz: Die Überweisung eines Verfahrenshilfeantrags an den Verfassungsgerichtshof kommt mangels entsprechender Überweisungsnormen nicht in Betracht. (T1) |
1 Nc 30/23m | OGH | 19.04.2023 |
vgl; Beisatz: Diese Vorgangsweise kommt hier aber nicht in Betracht, weil der Antragsteller die Verfahrenshilfesache ausdrücklich vor den Obersten Gerichtshof bringen will. (T2) |
1 Nc 37/24t | OGH | 19.12.2024 |
Beisatz wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20161220_OGH0002_0010NC00055_16B0000_001
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