OGH 15Os27/91 (RS0096106)

OGH15Os27/9122.8.1991

Rechtssatz

Ermächtigung zur Strafverfolgung ist nicht von einem Anschluß als Privatbeteiligter abhängig. Die Zurücknahme des Privatbeteiligtenanspruches durch den Verletzten, der unabhängig davon die erforderliche Ermächtigung erteilt hatte, ist darum bedeutungslos.

Normen

StPO §2 Abs5

15 Os 27/91OGH22.08.1991

Dokumentnummer

JJR_19910822_OGH0002_0150OS00027_9100000_002

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