OGH 11Os2/15a (RS0130257)

OGH11Os2/15a11.8.2015

Rechtssatz

Zur Erhebung einer Subsidiaranklage sind im Fall des Rücktritts der Staatsanwaltschaft außerhalb der Hauptverhandlung nur solche Opfer berechtigt, die bereits vor diesem Zeitpunkt erklärt haben, sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen.

Normen

StPO §72

11 Os 2/15aOGH11.08.2015

Dokumentnummer

JJR_20150811_OGH0002_0110OS00002_15A0000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)