LVwG Steiermark LVwG 50.37-3190/2016 (2)

LVwG SteiermarkLVwG 50.37-3190/201619.4.2019

Rechtssatz

Für die Frage, ob ein Untergeschoss oder ein Obergeschoss iSd § 1 Abs 4 BebauungsdichteV Stmk 1993 vorliegt, ist nur relevant, ob die Begrenzungsfläche des jeweiligen Geschosses überwiegend über oder unter dem angrenzenden Geländeniveau liegt. Die Lage des Fußbodens ist als Unterscheidungskriterium dahingehend nicht maßgeblich.

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Steiermark — Anrechenbare Geschossfläche — Untergeschoss — Obergeschoss — Lage des Fußbodens — angrenzendes Geländeniveau

 

Normen

BebauungsdichteV Stmk 1993 §1 Abs4

Dokumentnummer

LVWGR_ST_20190419_LVwG_50_37_3190_2016_02

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