Steht § 15 Abs 3 GebG der Vergebührung der Einräumung eines Fruchtgenussrechtes entgegen, wenn das Fruchtgenussrecht eine Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstückes darstellt?
European Case Law Identifier: ECLI:AT:BFG:2020:RV.1100553.2018
Entscheidungstext
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 15 Abs. 3 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 |