OGH 9Ob4/17d; 3Ob202/25i (RS0131286)

OGH9Ob4/17d; 3Ob202/25i27.1.2026

Rechtssatz

Beleidigende Äußerungen sind ungebührliche Formulierungen, die eine Verletzung der dem Gericht bzw den Verfahrensbeteiligten geschuldeten Achtung darstellen. Die Ausfälligkeiten müssen nicht das Gewicht einer strafbaren Handlung haben. Bei der Beurteilung ist nicht jedes Wort allein zu betrachten, sondern es muss auf die Bedeutung der Gesamtäußerung abgestellt werden.

Normen

ZPO §86

9 Ob 4/17dOGH28.02.2017
3 Ob 202/25iOGH27.01.2026

nur: Beleidigende Äußerungen sind ungebührliche Formulierungen, die eine Verletzung der dem Gericht bzw den Verfahrensbeteiligten geschuldeten Achtung darstellen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20170228_OGH0002_0090OB00004_17D0000_002

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