OGH 4Ob176/15h; 9Ob65/19b; 8Ob99/25d (RS0130409)

OGH4Ob176/15h; 9Ob65/19b; 8Ob99/25d22.4.2026

Rechtssatz

Das Vertretungsmonopol des nach § 1 TSchVG bestellten Kurators steht der selbständigen Schadenersatzklage des Anleiheninhabers nicht entgegen, wenn der Anspruch von einem individuell zu beurteilenden Sachverhalt (hier: Willensentschluss des Anlegers) abhängt oder nicht nur im Anleihenverhältnis wurzelt, sondern sich auch auf einen weiteren Verpflichtungsgrund stützt (hier: Schutzgesetzverletzung des beklagten Organmitglieds).

Normen

TSchVG §1
TSchVG §9

4 Ob 176/15hOGH20.10.2015

Veröff: SZ 2015/111

9 Ob 65/19bOGH30.10.2019

Vgl; Beisatz: Einzelne Anleihegläubiger sind aufgrund von § 9 TSchVG nicht aktiv legitimiert, Ansprüche aus jenen Angelegenheiten geltend zu machen, die „gemeinsame Rechte der Besitzer von Teilschuldverschreibungen“ betreffen. Für die Geltendmachung dieser Angelegenheiten kommt vielmehr dem Kurator ein Monopol zu. (T1)

8 Ob 99/25dOGH22.04.2026

Beisatz: Hier: Haftung einer Sacheinlageprüferin für einen wissentlich falsch erstellten Sacheinlageprüfbericht. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20151020_OGH0002_0040OB00176_15H0000_001

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