OGH 12Os59/11k (RS0127125)

OGH12Os59/11k25.2.2026

Rechtssatz

Die Erwirkung eines Leistungstitels über eine Insolvenzforderung kommt im Adhäsionsverfahren von vornherein ebenso wenig in Betracht wie ein Feststellungsurteil. Bei Ansprüchen des Insolvenzgläubigers gegen den in Insolvenz verfallenen Schädiger ist daher ein Anschluss als Privatbeteiligter nach neuer Rechtslage nicht mehr möglich. Ein solcherart erweiterter Beteiligungsanspruch iSd § 67 StPO kommt nur dann in Betracht, wenn trotz des gegen den Schädiger anhängigen Insolvenzverfahrens eine inhaltliche Entscheidung über die vom Opfer geltend gemachten privatrechtlichen Ansprüche zulässig ist, also bei Forderungen, die von den Wirkungen des Insolvenzverfahrens überhaupt nicht betroffen sind.

Normen

StPO §67
StPO §366

12 Os 59/11kOGH07.06.2011
15 Os 7/26gOGH25.02.2026

vgl

Dokumentnummer

JJR_20110607_OGH0002_0120OS00059_11K0000_002

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