OGH 13Os23/25v (RS0135381)

OGH13Os23/25v30.4.2025

Rechtssatz

Betrug ist im Fall unmittelbarer Täterschaft (§ 12 erster Fall StGB) versucht, sobald der Täter ein Täuschungsverhalten auszuführen beginnt, das einen anderen in einen entsprechenden Irrtum führen und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlassen soll.

Normen

StGB §146
StGB §15

13 Os 23/25vOGH30.04.2025

Dokumentnummer

JJR_20250430_OGH0002_0130OS00023_25V0000_000

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