OGH 4Ob79/24g; 5Ob3/25i (RS0134777)

OGH4Ob79/24g; 5Ob3/25i30.1.2025

Rechtssatz

Rechtliche Fachkenntnisse für die Besorgung von Angelegenheiten eines Betroffenen werden in der Regel für die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten (insbesondere zur Durchsetzung von Ansprüchen) oder für den Abschluss komplizierter Verträge erforderlich sein.

Normen

ABGB §275 Z1

4 Ob 79/24gOGH26.04.2024

Hier: Laufendes Abschiebungsverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. (T1)

5 Ob 3/25iOGH30.01.2025

Beisatz: Hier: Neben weiteren Angelegenheiten bereits mehr als 30 gerichtliche Exekutionsverfahren. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20240426_OGH0002_0040OB00079_24G0000_001

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