OGH 18ONc1/19w; 18ONc1/20x; 18OCg5/20i; 18OCg3/24a (RS0132687)

OGH18ONc1/19w; 18ONc1/20x; 18OCg5/20i; 18OCg3/24a19.5.2025

Rechtssatz

Auch die von der IBA erlassenen Richtlinien zu Interessenkonflikten in Internationalen Schiedsverfahren (IBA-Guidlines on Conflicts of Interest in International Arbitration; „IBA-Guidelines“) können, ungeachtet dessen, dass sie keinen normativen Charakter haben und zu ihrer unmittelbaren Wirksamkeit der Vereinbarung durch die Parteien bedürfen, bei der Beurteilung von Befangenheitsgründen als Orientierungshilfe dienen.

Normen

ZPO §588 Abs2

18 ONc 1/19wOGH15.05.2019

Beisatz: Aus Beziehungen des Schiedsrichters zu den Bevollmächtigten einer der Schiedsparteien können sich Umstände ergeben, die berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit von Schiedsrichtern wecken. (T1)

18 ONc 1/20xOGH23.07.2020

Beis wie T1

18 OCg 5/20iOGH17.02.2021
18 OCg 3/24aOGH19.05.2025

Beisatz: Der Anschein der Befangenheit ergibt sich hier aus der Doppelrolle des Schiedsrichters, der in einem anderen Schiedsverfahren für die Prozessgegnerin der Klägerin tätig war und dort sogar an einer mehrwöchigen Verhandlung teilgenommen hat. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20190515_OGH0002_018ONC00001_19W0000_001

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