Normen
AKKB 2009 Art1
7 Ob 76/13x | OGH | 23.05.2013 |
Beisatz: Hier: Schadensursache war die durch den indirekten Blitzschlag ausgelöste Überspannung in der Elektrik des Hauses, die sich über das an die Steckdose angeschlossene Batterie‑Ladegerät auf das Fahrzeug übertrug und dort zum eingetretenen Schaden führte. (T1) |
7 Ob 42/22k | OGH | 25.05.2022 |
Beisatz: Hier: Der Einschlag eines Blitzes in einen in der Nähe des Fahrzeugs befindlichen Verteilerkasten, an den das Fahrzeug nicht angeschlossen war, bewirkte einen plötzlich anliegenden und hohen Potentialunterschied, wodurch elektronische Bauteile sofort beschädigt wurden. (T2) |
7 Ob 213/24k | OGH | 19.02.2025 |
Beisatz: Hier: direkter Blitzschlag (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20130523_OGH0002_0070OB00076_13X0000_001
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