Normen
14 Os 107/99 | OGH | 28.06.2000 |
14 Os 61/23m | OGH | 25.03.2025 |
vgl; Beisatz: Machthaber juristischer Personen öffentlichen Rechts müssen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung wie redliche und verantwortungsbewusste Kaufleute agieren und die gesamte Geschäftstätigkeit so ausüben, dass sie den größten Nutzen für die von ihnen vertretene Gebietskörperschaft hervorbringt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20000628_OGH0002_0140OS00107_9900000_007
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