OGH 1Ob4/93; 5Ob96/09t; 8Ob2/19f; 9Ob15/25h (RS0041153)

OGH1Ob4/93; 5Ob96/09t; 8Ob2/19f; 9Ob15/25h25.6.2025

Rechtssatz

Hat der Antragsteller keinen Antrag auf Zuspruch von Umsatzsteuer gestellt, so verstößt der Zuspruch der Umsatzsteuer für den Entschädigungsbetrag auch dann gegen die auch im Verfahren außer Streitsachen analog Anwendung findende Bestimmung des § 405 ZPO, wenn die Umsatzsteuer (ziffernmäßig) im Gesamtbegehren Deckung findet.

Normen

BStG §18
EisbEG §4 A
ZPO §405 D
ZPO §405 H

1 Ob 4/93OGH25.08.1993
5 Ob 96/09tOGH15.09.2009

Vgl; Beisatz: Macht der Kläger lediglich einen Nettobetrag geltend, dann darf das Gericht auch einen gekürzten Ersatzbetrag nicht zuzüglich Umsatzsteuer zusprechen. (T1)

8 Ob 2/19fOGH26.02.2019

Auch

9 Ob 15/25hOGH25.06.2025

vgl; Beisatz: Macht der Kläger lediglich einen Nettobetrag geltend, dann darf das Gericht auch einen gekürzten Ersatzbetrag nicht zuzüglich Umsatzsteuer zusprechen, dies auch dann nicht, wenn die Umsatzsteuer (ziffernmäßig) im Gesamtbegehren Deckung findet. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0010OB00004_9300000_003

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