OGH 6Ob645/81; 2Ob74/25h (RS0019180)

OGH6Ob645/81; 2Ob74/25h26.6.2025

Rechtssatz

Erlangt ein "Wagenmeister" durch die Übergabe des Wagens und der Wagenschlüssel die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Personenkraftwagen und ist dem Gast die Möglichkeit genommen, selbst für Diebstahlssicherung oder gegen Beschädigung Vorsorge zu treffen, liegt bezüglich des Personenkraftwagens und seines Inhaltes eine Verwahrungspflicht zumindest als selbständige Nebenpflicht vor.

Auto Kfz PKW Wagen

 

Normen

ABGB §970

6 Ob 645/81OGH27.01.1982

Veröff: SZ 55/7

2 Ob 74/25hOGH26.06.2025

Beisatz: Der Beherberger, der ein KFZ eines Gastes aufgrund des angebotenen Parkservices übernimmt, schuldet dem Gast einen sorgfältigen Umgang mit dem KFZ. Dazu zählt, dass mit dem in seine Obhut übergebenen KFZ – auch von Erfüllungsgehilfen – keine Schäden an anderen Rechtsgütern verursacht werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19820127_OGH0002_0060OB00645_8100000_001

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