OGH 3Ob122/73; 3Ob92/89; 3Ob73/13a; 7Ob173/25d (RS0002078)

OGH3Ob122/73; 3Ob92/89; 3Ob73/13a; 7Ob173/25d22.10.2025

Rechtssatz

Die Säumnisfolge der anzunehmenden Zustimmung tritt nur bei ausdrücklicher Ankündigung dieser Rechtsfolge ein (ebenso Pollak System2, 498, Fasching II, 719/20).

Normen

EO §56 Abs2
EO §56 Abs3

3 Ob 122/73OGH12.07.1973

MietSlg 25598

3 Ob 92/89OGH15.11.1989

Vgl

3 Ob 73/13aOGH19.06.2013
7 Ob 173/25dOGH22.10.2025

Beisatz: Damit die Versäumung der Frist zur schriftlichen Erklärung oder Äußerung die in § 56 Abs 2 und 3 EO normierte Fiktion der Zustimmung zur Folge hat, müssen die in § 56 Abs 2 EO genannten Voraussetzungen kumulativ gegeben sein. Es muss einerseits der Partei der wesentliche Inhalt des Antrags mit der Aufforderung zur Stellungnahme bekanntgegeben worden sein, und andererseits muss die Säumnisfolge der fingierten Zustimmung für den Fall der Versäumung der gesetzten Frist in der Aufforderung zur Stellungnahme angedroht werden. (T1)<br/>Anm: So bereits 7 Ob 188/21d

Dokumentnummer

JJR_19730712_OGH0002_0030OB00122_7300000_001

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