OGH 2Ob141/68; 2Ob121/18k; 2Ob75/25f (RS0073636)

OGH2Ob141/68; 2Ob121/18k; 2Ob75/25f26.6.2025

Rechtssatz

Hat ein Kraftfahrer zwar seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig und richtig angezeigt, sich aber vor dem Einbiegen von zwei nachkommenden Personenkraftwagen links überholen lassen, dann muß er sich vor dem Einbiegen noch einmal durch einen Blick in den Rückspiegel überzeugen, ob er nicht von einem weiteren in der Kolonne als Letzter fahrenden Personenkraftwagenlenker überholt wird.

Auto

 

Normen

StVO §11
StVO 1960 §15 Abs2 lita

2 Ob 141/68OGH06.06.1968

Veröff: ZVR 1969/168 S 152

2 Ob 121/18kOGH30.07.2018
2 Ob 75/25fOGH26.06.2025

Beisatz: Hier: Der Erstbeklagte nahm in Annäherung an die Unfallstelle eine ganz erhebliche Geschwindigkeitsverminderung vor und wurde dieser im Zuge des relativ lange dauernden Abbiegemanövers von einem anderen PKW hupend überholt. Es bestand daher eine unklare Verkehrssituation, die den Erstbeklagten zu einem weiteren Kontrollblick veranlassen hätte müssen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19680606_OGH0002_0020OB00141_6800000_001

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