Normen
2 Ob 472/57 | OGH | 13.11.1957 |
Veröff: JBl 1958,125 = ZVR 1958/75 S 90 |
2 Ob 121/18k | OGH | 30.07.2018 |
Auch; Beisatz: Hier: Blinker. (T1); Beisatz: Auch ein erheblicher Geschwindigkeitsunterschied, bei dem mit einem möglichen Überholmanöver zu rechnen ist, kann ein Grund für die Notwendigkeit eines weiteren Kontrollblicks sein. (T2) |
2 Ob 75/25f | OGH | 26.06.2025 |
vgl; Beisatz: Hier: Der Erstbeklagte nahm in Annäherung an die Unfallstelle eine ganz erhebliche Geschwindigkeitsverminderung vor und wurde dieser im Zuge des relativ lange dauernden Abbiegemanövers von einem anderen PKW hupend überholt. Es bestand daher eine unklare Verkehrssituation, die den Erstbeklagten zu einem weiteren Kontrollblick veranlassen hätte müssen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19571113_OGH0002_0020OB00472_5700000_001
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