OGH 10ObS95/24d; 10ObS75/24p; 10ObS109/24p (RS0135219)

OGH10ObS95/24d; 10ObS75/24p; 10ObS109/24p19.11.2024

Rechtssatz

Fehlt es insoweit an einem auszugleichenden Einkommensausfall des Versicherten, als diesem – aufgrund kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung – ausnahmsweise auch noch im Zeitraum des Krankengeldbezugs ein Anspruch auf ungeschmälerte Fortzahlung der Sonderzahlungen gegenüber seinem Arbeitgeber zukommt, so haben Sonderzahlungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes nach § 125 ASVG überhaupt außer Betracht zu bleiben. § 125 Abs 3 ASVG ist insoweit teleologisch zu reduzieren und gelangt diesfalls nicht zur Anwendung.

Krankengeld — Sonderzahlungen

 

Normen

ASVG §125 Abs3

10 ObS 95/24dOGH08.10.2024
10 ObS 75/24pOGH19.11.2024
10 ObS 109/24pOGH19.11.2024

Dokumentnummer

JJR_20241008_OGH0002_010OBS00095_24D0000_000

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