Rechtssatz
Der besondere Umstand des andauernden kollegialen Kontaktes mit einem Richter (desselben Gerichtshofes zweiter Instanz), der Angehöriger eines der beiden Beschuldigten ist, lässt auch bei einem verständig würdigenden objektiven Beurteiler den Anschein einer Befangenheit der übrigen Richter des OLG zu.
13 Ns 62/07g | OGH | 03.10.2007 |
Auch; Beisatz: Hier: Richter ist Vater der Antragsteller. (T1) |
11 Ns 80/07i | OGH | 23.10.2007 |
Auch; Beisatz: Hier: Richter ist Vater der Antragsteller. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19920916_OGH0002_0130NS00013_9200000_001
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