OGH 8ObS15/16p (RS0131271)

OGH8ObS15/16p25.11.2016

Rechtssatz

Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt. Nach § 3 Abs 3 IESG sind für die Berechnung gesicherter Ansprüche ausschließlich gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine maßgebend. Eine einzelvertragliche Regelung dazu bleibt unbeachtlich. Da für einen freien Dienstnehmer weder ein kollektivvertraglicher noch ein gesetzlicher Kündigungstermin besteht, ist die Kündigungsfrist ab Wirksamkeit der Auflösungserklärung zu berechnen.

Normen

IESG §3

8 ObS 15/16pOGH25.11.2016

Dokumentnummer

JJR_20161125_OGH0002_008OBS00015_16P0000_001

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