Normen
IESG §3
8 ObS 15/16p | OGH | 25.11.2016 |
Dokumentnummer
JJR_20161125_OGH0002_008OBS00015_16P0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt. Nach § 3 Abs 3 IESG sind für die Berechnung gesicherter Ansprüche ausschließlich gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine maßgebend. Eine einzelvertragliche Regelung dazu bleibt unbeachtlich. Da für einen freien Dienstnehmer weder ein kollektivvertraglicher noch ein gesetzlicher Kündigungstermin besteht, ist die Kündigungsfrist ab Wirksamkeit der Auflösungserklärung zu berechnen.
Normen
IESG §3
8 ObS 15/16p | OGH | 25.11.2016 |
JJR_20161125_OGH0002_008OBS00015_16P0000_001
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