OGH 10ObS18/09h (RS0124610)

OGH10ObS18/09h17.3.2009

Rechtssatz

Unter einem „Versorgungssystem" wird -im Unterschied zu einem Versicherungssystem - in der Regel eine Altersversorgung verstanden, bei der die Leistungen nicht von einer Versichertengemeinschaft sondern aus allgemeinen Steuermitteln erbracht werden.

Normen

ASVG §264 Abs5 Z5

10 ObS 18/09hOGH17.03.2009

Beisatz: Hier: Die von der Klägerin bezogene Teachers-Pension fällt dann nicht unter den Einkommensbegriff des §264 Abs5 ASVG, wenn es sich dabei um eine Betriebspension oder eine damit vergleichbare Leistung handelt. (T1)

10 ObS 11/15pOGH24.03.2015

Vgl auch; Beisatz: Die vom Ehegatten der Versicherten aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer bezogene Altersversorgung fällt nicht unter den Einkommensbegriff des § 264 Abs 5 Z 2 lit a bzw Abs 5 Z 3 ASVG. Auch eine analoge Anwendung des § 264 Abs 5 ASVG scheidet in diesem Fall aus. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20090317_OGH0002_010OBS00018_09H0000_002

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