OGH 7Ob55/02t (RS0117134)

OGH7Ob55/02t30.7.2009

Rechtssatz

Die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen (hier: qualifizierte Mahnung gemäß §39 Abs 1 VersVG) vorzusorgen, ist umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist. Verhindert der Empfänger absichtlich den Zugang, so ist die Zustellung in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger unter gewöhnlichen Umständen zugegangen wäre.

Normen

ABGB §862a
VersVG §39 Abs1

7 Ob 55/02tOGH12.06.2002
8 ObS 11/09iOGH30.07.2009

Auch; nur: Die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen vorzusorgen, ist umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist. Verhindert der Empfänger absichtlich den Zugang, so ist die Zustellung in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger unter gewöhnlichen Umständen zugegangen wäre. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20020612_OGH0002_0070OB00055_02T0000_001

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